rentenversicherungürlich kommt allen Nichtbeamten diese Frühpensionierung anfair
> vor. Warum dürfen die und wir nicht?
>
> Bei allem Gemeckere darf man zwei Dinge nicht vergessen :
>
> 1. Die frühpensionierte Beamte bekommt nur das an Pension, was er
> sich in seiner Zeit als Beamter erdient hat. Je nach
> Lebensarbeitszeit sind das dann ungefähr 50%-70% des letzen
> Bruttogehalts.
Erdient?
Welch seltsame Wortschöpfung. Irgend jemand muss das Geld bezahlen.
Ein Rentenempfänger zahlt für seine Rente ca. 20 Prozent seines
Bruttoeinkommens. Er erreicht aber wenn er mit 55 in Rente geht nicht
mal 50 Prozent seines ehemaligen Einkommens.
Fiktiv zahlt also der Staat zusätzlich zur Beamtenbesoldung auch den
Rentenbeitrag, den sich der Beamte -erdient-.
Wenn ein Angestellter mit 20 Prozent Rentenversicherungsbeitrag nur
50 Prozent Rente bekommt, dann müßte man also realistischerweise noch
mal 30 Prozent Rentenversicherung auf den Bruttoverdienst eines
Beamten draufschlagen, den der Staat für die Pension zurücklegt.
Soll noch einer sagen beamte verdienen schlecht.
> 2. Die Beamtenpensionen sind steuerpflichtig. Jeder Rentner zahlt (im
> Moment) noch keine Steuern, ein pensionierter Beamter muss seine
> Pension voll versteuern.
Dafür hat er für seine Rentenversicherung keine Steuern bezahlt.
>
> Die Bundesregierung bzw. Landesregierung spart durch diese Massnahmen
> eine Menge Geld :
>
> Die frühpensionierten Beamten sind meistens eh Lückenfüller der alten
> Post gewesen, die (wegen der Unkündbarkeit) irgendwohin verschoben
> wurden. Wenn man sie jetzt in den Ruhestand schickt, müssen sie
> wenigstens nicht mehr voll bezahlt werden.
>
Unser Staat hatte keine Skrupel das Arbeitslosenrecht so zu
verbiegen, dass ein Arbeitsloser plötzlich von einem Tag auf den
anderen zu Sozialfall wird.
Seltsamerweise scheinst auch du der Überzeugung zu sein, dass solche
Gesetzesänderungen für Beamte völlig unmöglich sind.
Warum eigentlich?
Was hat ein normalverdiener diesem Staat getan, dass man ihm per
Gesezt plötzlich seinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe streichten
kann?
Oder andersherum:
Warum wird einem normalen Antestellten zugemutet, was man bei einem
Beamten für völlig ausgeschlossen hält?
Das Beamtengesetz ist ein Gesetz.
Auch die Sozialgesetze sind Gesetze.
Seltsam dass man die Sozialgesetze ändern kann,
die Beamtengesezte aber nicht.
Klar Beamte haben ein Recht auf ihren Besitzstand.
Warum nicht auch normal sozialversicherte?
mfg Wolfgang Nohl